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   VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417   

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VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417 (https://dejure.org/2012,36309)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417 (https://dejure.org/2012,36309)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. November 2012 - Au 3 K 11.1417 (https://dejure.org/2012,36309)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 02.02.2001 - 12 B 99.1373
    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Eine Trennung, die die Ehegatten - wie vorliegend auf Grund des Visumsverfahrens - hinnehmen müssen, führt allein nicht zum Getrenntleben im Sinne des § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB (std. Rspr., z.B. BayVGH vom 2.2.2001 12 B 99.1373 und SächsOVG vom 27.3.2012 5 D 155/11, beide juris).

    Eine erweiternde Auslegung der Vorschrift oder deren analoge Anwendung auf Fälle ausländerrechtlicher Zuzugsbeschränkungen, in denen die Eheleute faktisch an einer Herstellung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft über einen längeren Zeitraum gehindert sind, kommt nicht in Betracht (vgl. BayVGH vom 2.2.2001 12 B 99.1373 und SächsOVG vom 27.3.2012 5 D 155/11; jeweils a.a.O.).

    Sollte es dem Kläger nicht möglich gewesen sein, die diesbezüglichen Auswirkungen seiner Eheschließung anhand des Unterhaltsvorschussgesetzes selbst zu beurteilen, so verletzte er zumindest insofern die ihm obliegende Sorgfalt, als er nicht unmittelbar vor oder nach seiner Eheschließung bei der Beklagten nachfragte, ob die Eheschließung der Entgegennahme und dem Behalten der zugesprochenen Unterhaltsleistungen für die Zeit nach der Eheschließung entgegenstehe (vgl. dazu bereits den Beschluss des BayVGH vom 19.12.2000 12 B 98.3388, juris, und vom 2.2.2001, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 27.03.2012 - 5 D 155/11

    Unterhaltsvorschuss, Getrenntleben, fehlende Einreisegenehmigung

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Eine Trennung, die die Ehegatten - wie vorliegend auf Grund des Visumsverfahrens - hinnehmen müssen, führt allein nicht zum Getrenntleben im Sinne des § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB (std. Rspr., z.B. BayVGH vom 2.2.2001 12 B 99.1373 und SächsOVG vom 27.3.2012 5 D 155/11, beide juris).

    Eine erweiternde Auslegung der Vorschrift oder deren analoge Anwendung auf Fälle ausländerrechtlicher Zuzugsbeschränkungen, in denen die Eheleute faktisch an einer Herstellung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft über einen längeren Zeitraum gehindert sind, kommt nicht in Betracht (vgl. BayVGH vom 2.2.2001 12 B 99.1373 und SächsOVG vom 27.3.2012 5 D 155/11; jeweils a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.12.2000 - 12 B 98.3388
    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Sollte es dem Kläger nicht möglich gewesen sein, die diesbezüglichen Auswirkungen seiner Eheschließung anhand des Unterhaltsvorschussgesetzes selbst zu beurteilen, so verletzte er zumindest insofern die ihm obliegende Sorgfalt, als er nicht unmittelbar vor oder nach seiner Eheschließung bei der Beklagten nachfragte, ob die Eheschließung der Entgegennahme und dem Behalten der zugesprochenen Unterhaltsleistungen für die Zeit nach der Eheschließung entgegenstehe (vgl. dazu bereits den Beschluss des BayVGH vom 19.12.2000 12 B 98.3388, juris, und vom 2.2.2001, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Kinder in sog. Stiefelternfamilien nicht die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsleistungen erfüllen (grundlegend: BVerwG vom 7.12.2000 5 C 42/99, BVerwGE 112, 259; so auch in ständiger Rspr. BayVGH vom 20.8.2007 12 ZB 06.3074, juris), soweit die (Stief-) Eltern nicht dauernd getrennt leben.
  • OLG Zweibrücken, 08.12.2010 - 3 W 175/10

    Personenstandsrecht: Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen "Handschuhehe"

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Etwas anderes wäre allenfalls bei einer "Vertretung im Willen", etwa einer Zwangsverheiratung anzunehmen (vgl. z.B. OLG Zweibrücken vom 8.12.2010 3 W 175/10, NJW-RR 2011, 725; KG Berlin vom 22.4.2004 1 W 173/03, juris), für die im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
  • KG, 22.04.2004 - 1 W 173/03

    Wirksamkeit einer in Pakistan geschlossenen "Handschuhehe"

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Etwas anderes wäre allenfalls bei einer "Vertretung im Willen", etwa einer Zwangsverheiratung anzunehmen (vgl. z.B. OLG Zweibrücken vom 8.12.2010 3 W 175/10, NJW-RR 2011, 725; KG Berlin vom 22.4.2004 1 W 173/03, juris), für die im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
  • BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58

    italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Bei einer Eheschließung durch einen Vertreter ist maßgeblich der Ort, an dem sich der Vertreter befindet, nicht der Ort, an dem die Vollmachtserklärung abgegeben wurde (BGH vom 19.12.1958 IV ZR 87/58, BGHZ 29, 137 und NJW 1959, 717).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2006 - 7 S 468/03

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Danach ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - wie hier (vgl. VGH BW vom 2.1.2005 7 S 468/03, juris) - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die beim Erlass des Verwaltungsaktes vorgelegen haben, eingetreten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1987 - 8 B 556/87

    Unterhalt; Rückzahlung; Eheschließung; Heirat; Unterhaltszahlung

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Damit sind die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 UVG jedenfalls bereits deshalb erfüllt, weil der Kläger die Zahlungen für seinen Sohn entgegengenommen hatte, obwohl er von seiner Eheschließung im Irak wusste und sich damit zumindest in fahrlässiger Unkenntnis vom Nicht(fort)bestehen des Anspruchs befand (so OVG NRW vom 22.4.1987 8 B 556/87, NJW 1988, 508).
  • VGH Bayern, 25.04.2002 - 12 B 01.2987
    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417
    Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 1 Abs. 2 UVG klargestellt, dass der Begriff des dauernden Getrenntlebens im Unterhaltsvorschussgesetz in gleicher Weise wie in § 1567 BGB auszulegen ist und darüber hinausgehend lediglich in den in Absatz 2 ausdrücklich genannten Fallgestaltungen erweitert wird, d.h. im Übrigen abschließend ist (vgl. BayVGH vom 25.4.2002 12 B 01.2987, juris).
  • VGH Bayern, 20.08.2007 - 12 ZB 06.3074
  • BGH, 11.07.1956 - IV ZR 87/56

    Rechtsmittel

  • VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16

    Behördliches Mitverschulden; Billigkeitserlass bei gleichzeitigem SGB

    Die Klägerin kann gegen die Erstattungsforderung des Beklagten schließlich auch nicht einwenden, diese müsse ihr in entsprechender Anwendung des § 227 der Abgabenordnung (AO) vom Beklagten zumindest erlassen werden, weil sie und ihr Sohn auf Grund des rechtswidrigen Bezuges der UVG-Leistungen im streitbefangenen Zeitraum infolge deren voller Anrechnung auf die ihnen parallel vom Beigeladenen gewährten SGB II - Leistungen keinen Vorteil erlangt hätten und es zudem rechtlich nicht möglich sei, eine nachträgliche Korrektur der SGB II - Leistungsbescheide für den streitbefangenen Zeitraum zu erlangen (im Erg. ebenso VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 07.11.2012, Au 3 K 11.1417, juris Rn. 36).
  • VG Düsseldorf, 20.01.2020 - 12 L 2631/19
    vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 12 L 1349/18.A - VG Ansbach, Beschluss vom 20. November 2019 - AN 17 S 19.51066 -, juris, Rn. 20; VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 7. November 2012 - Au 3 K 11.1417 -, juris, Rn. 24.

    vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 20. November 2019 - AN 17 S 19.51066 -, juris, Rn. 20; VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 7. November 2012 - Au 3 K 11.1417 -, juris, Rn. 20 ff. m.w.N.

    vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 20. November 2019 - AN 17 S 19.51066 -, juris, Rn. 20; VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 7. November 2012 - Au 3 K 11.1417 -, juris, Rn. 25 m.w.N.

  • VG Ansbach, 20.11.2019 - AN 17 S 19.51066

    Dublin III-Verfahren: Abschiebungsanordnung nach Rumänien

    Die Regelung über die Zulässigkeit der Stellvertretung bei der Eheschließung ist eine solche Formvorschrift, die das irakische Personalstatut grundsätzlich zulässt (vgl. VG Augsburg, GB v. 7.11.2012 - Au 3 K 11.1417 - BeckRS 2012, 59584).
  • VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1062

    Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem

    Der Bescheid findet seine rechtliche Grundlage in § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Danach ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - der hier vorliegt (vgl. auch VGH BW, U.v. 2.1.2006 - 7 S 468/03 - juris; VG Augsburg, Entscheidung vom 7.11.2012 - Au 3 K 11.1417 - juris) - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die beim Erlass des Verwaltungsaktes vorgelegen haben, eingetreten ist.
  • VG Cottbus, 27.02.2023 - 8 K 2007/17

    Unterhaltsvorschussrecht

    Das Unterhaltsvorschussgesetz enthält jedoch - ebenso wenig wie das SGB I und das SGB X - zum einen weder eine entsprechende Anrechnungs- noch etwa eine Härteklausel, die es in das Ermessen des Leistungsträgers stellen würde, aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung abzusehen (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Augsburg, Gerichtsbescheid vom 7. November 2012 - Au 3 K 11.1417 -, juris Rn. 36).
  • VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1063

    Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem

    Der Bescheid findet seine rechtliche Grundlage in § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Danach ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - der hier vorliegt (vgl. auch VGH BW, U.v. 2.1.2006 - 7 S 468/03 - juris; VG Augsburg, Entscheidung vom 7.11.2012 - Au 3 K 11.1417 - juris) - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die beim Erlass des Verwaltungsaktes vorgelegen haben, eingetreten ist.
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